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WKOÖ Rechtstipp | Lohndumping

Veröffentlichungsdatum:
25.05.2016

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WKOÖ Rechtstipp | Lohndumping

Bekommt ein Arbeitnehmer weniger Lohn ausbezahlt, als ihm nach seinem Kollektivvertrag zusteht, liegt Lohndumping vor. Unser Rechtsexperte gibt Hinweise, wie man eine unter kollektivvertragliche Entlohnung vermeiden kann und mit welcher Strafe zu rechnen ist.
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