Kongress E-Vergabe & E-Rechnung 2016 - Rechtslage
Michael Fruhmann vom Bundeskanzleramt lieferte einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen der E-Vergabe, die künftig für alle öffentlichen Auftraggeber verpflichtend wird. Schon jetzt erfolgt bei vielen Auftraggebern die Bekanntmachung von Aufträgen und die sonstige Kommunikation elektronisch. Künftig sind die Bieter auch zur elektronischen Abgabe und Signatur ihrer Angebote bzw. Teilnahmeanträge verpflichtet.