Die Europäische NIS-Richtlinie und ihre Auswirkungen auf Österreich
Franz Vock, Bundeskanzleramt ÖsterreichFranz Vock, Bundeskanzleramt Österreich: Am 7. Februar 2013 veröffentlichte die Europäische Kommission eine gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zur „Cybersicherheitsstrategie der Europäischen Union – ein offener, sicherer und geschützter Cyberraum“, sowie begleitend dazu den Vorschlag für eine Richtlinie über Maßnahmen zur Gewährleistung einer hohen gemeinsamen Netz- und Informationssicherheit (NIS-RL) in der Union. Ziel der NIS-RL ist es, EU-weit eine hohe Sicherheit der Netzwerk- und Informationssysteme zu erreichen. Vor diesem Hintergrund soll die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in strategischer und operationeller Hinsicht gestärkt sowie bestimmte, wichtige (private und öffentliche) Anbieter zu angemessenen Sicherheitsmaßnahmen und Meldung gröberer Störfälle verpflichtet werden. Die inhaltlichen Verhandlungen konnte Ende 2015 abgeschlossen und ein gemeinsamer Kompromisstext gefunden werden. Es ist mit einer Annahme der NIS-RL im Februar/März 2016 zu rechnen. Ab Inkrafttreten haben die Mitgliedstaaten dann 21 Monate Zeit, die NIS-RL in nationales Recht umzusetzen.
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