Die Wirtschaftskammer Tirol bietet gezielte Beratung über Förderungen für Betriebe und Gründer. Das Land Tirol und der Bund fördern Investitionsmaßnahmen, Exportinitiativen, Betriebsgründungen und vieles mehr.
Tirol „gibt Gas“ bzw. gibt Strom in Sachen e-Mobilität. Mit einer neuen Förderaktion versucht Österreichs Bundesregierung einerseits mehr Elektro-PKW auf die Straße zu bringen und andererseits die Ladeinfrastruktur flächendeckend auszubauen. Viele Spannende Aspekte wurden diesbezüglich neulich bei einer Veranstaltung der Sparte Information und Consulting der Wirtschaftskammer Tirol gemeinsam mit dem Fahrzeughandel diskutiert. In Tirol sind bereits mehr als 700 e-Autos unterwegs, Tendenz steigend.
Die Bundesregierung will endlich die kalte Progression abschaffen. Doch sie bedient sich dabei eines weiteren Steuertricks, der ihr Zusatzeinnahmen in der Höhe von 1,8 Milliarden Euro verschafft. „Es reicht!“, ärgert sich WK-Präsident Jürgen Bodenseer, „diese unsäglich zerstrittene Koalition sollte zumindest einmal eine saubere, einfache Lösung umsetzen und die kalte Progression ohne Wenn und Aber streichen.“
Sie haben eine Idee? Sie wollen diese umsetzen und brauchen Hilfe? Dann kommen Sie in den INNcubator – dem einzigartigen Gründerzentrum am WIFI-Campus in Innsbruck. Profis aus Wirtschaft und Wissenschaft stehen Ihnen hier zur Seite, helfen und geben Tipps. Die Bandbreite ist groß: von technischer Unterstützung, Marktbeobachtung, Markenrechte bis hin zum Gründungsprozess und mehr. Zusätzlich steht Gründern die Infrastruktur der WIFI Werkstätten inklusive Fachpersonal zur Verfügung.
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sieht unter anderem die Verpflichtung zur Evaluierung von Arbeitsplätzen vor. Darunter versteht man die Ermittlung und Beurteilung von Gefahren durch den Arbeitgeber sowie die Festlegung von Maßnahmen zu ihrer Vermeidung. Das hat in den letzten 20 Jahren vielfach zur Vermeidung von Arbeitsunfällen geführt.
Kleidung ist grundsätzlich ein Teil der Privatsphäre des Arbeitnehmers. Auch im dienstlichen Bereich hat der Arbeitnehmer eine (geschützte) Privatsphäre, die ihm erlaubt, seine Kleidung (oder etwa Schmuck, Haar- und Barttracht, Tätowierungen) frei zu wählen. Allerdings darf der Arbeitgeber dieses Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers immer dann einschränken und seinem Arbeitnehmer Ge- bzw. Verbote hinsichtlich seines äußeren Erscheinungsbildes erteilen, wenn er gute Gründe hat.
Die Welt zu Gast in Tirol. Geschäftsmöglichkeiten ausloten, Marktentwicklung besprechen, Problemfälle lösen. Welche Chancen Tiroler Unternehmen im Ausland haben, erklärten die Wirtschaftsdelegierten aus Peking, Teheran und Moskau.